INFORMATION
ÜBER DIE VERARBEITUNG VON DATEN DURCH NATÜRLICHE PERSONEN UND DIE RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
INHALT
EINFÜHRUNG
KAPITEL I – NAME DES DATENREGLERS
II. KAPITEL I – NAMEN DER DATENVERARBEITER
III. KAPITEL I – INFORMATIONEN ZU MASSNAHMEN ZUR DATENSICHERHEIT
BOGEN. KAPITEL I – DATENPROZESSE IM ZUSAMMENHANG MIT UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN
KAPITEL V – DATENPROZESSE IM ZUSAMMENHANG MIT DER ORGANISATION EIGENER EREIGNISSE
VI. KAPITEL I – DATENMANAGEMENT IM ZUSAMMENHANG MIT DER ELEKTRONISCHEN ÜBERWACHUNG IM HOTEL
VII. KAPITEL I – DATENMANAGEMENT AUF DER WEBSITE DES UNTERNEHMENS
VIII. KAPITEL II DATENMANAGEMENT VON VERTRAGSPARTNERN UND KONTAKTPERSONEN – REGISTER VON KUNDEN UND LIEFERANTEN
IX. KAPITEL I – DATENVERARBEITUNG FÜR ADMINISTRATIVE ZWECKE
KAPITEL X BESCHÄFTIGUNGSDATENPROZESSE
XI. KAPITEL I – DATENPROZESSE AUF DER GRUNDLAGE DER ZUSTIMMUNG
XII. KAPITEL I – INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
EINFÜHRUNG
Die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (im Folgenden „Verordnung“) sieht den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und beim freien Verkehr dieser Daten sowie bei der Aufhebung der Verordnung (EG) vor ) Nr. 95/46, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete Maßnahmen ergreift, um der betroffenen Person alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer übersichtlichen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form auf klare und verständliche Weise zur Verfügung zu stellen, und dass die Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche erleichtert die Ausübung der Rechte der betroffenen Person.
Die vorherige Informationspflicht der betroffenen Person in Bezug auf das Recht auf Selbstbestimmung und Informationsfreiheit ist im Gesetz CXII von 2011 festgelegt. auch gesetzlich vorgeschrieben.
Durch die Einhaltung der nachstehenden Angaben erfüllen wir diese gesetzliche Verpflichtung.
Die Informationen müssen auf der Website des Unternehmens veröffentlicht oder am Schwarzen Sitz des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auf einem schwarzen Brett veröffentlicht werden.
KAPITEL I.
NAME DES DATENREGLERS
Der Name des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ist in Teil I der Datenschutzrichtlinie enthalten.
II. KAPITEL
NAME DER DATENVERARBEITER
Datenverarbeiter: jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Agentur oder sonstige Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet; (Artikel 4 Absatz 8 der Verordnung) Die Verwendung eines Verarbeiters erfordert nicht die vorherige Zustimmung der betroffenen Person, sondern deren Informationen.
Die Namen der Datenverarbeiter sind in Teil I der Datenschutzbestimmungen enthalten.
III. KAPITEL
INFORMATIONEN ZU DATENSICHERHEITSMASSNAHMEN
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und die für die Durchsetzung des Dekrets und des Informationsgesetzes erforderlichen Verfahrensregeln festgelegt, um die Sicherheit personenbezogener Daten in Bezug auf alle Zwecke und die Rechtsgrundlage der Datenverwaltung zu gewährleisten. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ergreift geeignete Maßnahmen, um die Daten vor versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Änderung, Beschädigung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
BOGEN. KAPITEL
DATENBEHANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN
Datenverarbeitung von Hotelgästen – Meldeformular
10.1. Um den Vertragspartner zu identifizieren und die Dienstleistung zu erbringen, verwaltet das Unternehmen den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, die Autokennzeichen, die Staatsbürgerschaft sowie die Ankunfts- und Abfahrtszeit der natürlichen Person, die den Unterkunftsservice nutzt (im Falle eines Vertreters) einer juristischen Person, Kontaktperson). Sie verwaltet auch die Ausweisnummer der natürlichen Person, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der Gast muss auf dem Benachrichtigungsformular darüber informiert werden, dass Zweck und Titel der Datenverarbeitung darin bestehen, die Dienstleistung und den Vertrag zu erfüllen, die gesetzliche Verpflichtung in Bezug auf Steuern zu erfüllen und zusätzliche Informationen über die Datenverarbeitung und Informationen zu erhalten und anzuzeigen auf die Rechte der betroffenen Person.
10.2. Titel der Datenverwaltung: Vertragserfüllung.
Wenn das Unternehmen die bereitgestellten Daten auch für andere Zwecke verwenden möchte – beispielsweise für Telefonwerbung, Versenden eines Newsletters, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse – muss es die Zustimmung der betroffenen Person unter Verwendung des Formulars in Anhang 4 einholen.
10.3. Bei Buchungen und Bestellungen, die per E-Mail oder Telefon übermittelt werden, ist die Vertragserfüllung auch Gegenstand der Datenverarbeitung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Datenverarbeitung erforderlich ist, um auf Antrag der betroffenen Person vor Vertragsschluss Schritte zu unternehmen ( Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b. /).
10.4. Empfänger personenbezogener Daten: Mitarbeiter, Ansprechpartner, Mitarbeiter, die Buchhaltungs- und Steueraufgaben ausführen, und Datenverarbeiter der Geschäftsleitung, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gästeservice ausführen.
10.5. Die Speicherdauer der Daten – mit Ausnahme der in den Buchhaltungsunterlagen erfassten Daten – beträgt 5 Jahre nach Beendigung des entsprechenden Vertrags.
10.6. Die für die Rechnungsstellung der Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Unternehmen ausgestellt